Wachstumschancengesetz im Fokus: gotomaxx unterstützt Unternehmen bei der Einführung der E-Rechnungspflicht

e rechnungspflicht 2025

Hauenstein, 26.03.2024

Die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen im B2B-Bereich rückt näher: Ab dem 1. Januar 2025 werden alle Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet sein, im Geschäftsverkehr elektronische Rechnungen zu verwenden. Diese Neuregelung stellt besonders kleine und mittlere Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, so die Einschätzung des BIHK.

Um Unternehmen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu unterstützen, bietet gotomaxx, ein führender Softwarehersteller aus der Pfalz, maßgeschneiderte Lösungen für die Rechnungsabwicklung an. Dank innovativer Softwarelösungen können Unternehmen die E-Rechnung problemlos umsetzen, ohne aufwendige Softwareprojekte durchführen zu müssen.

Das Unternehmen mit Sitz in Hauenstein hat sich auf Lösungen für den Geschäftspostversand, einschließlich Rechnungseingang und -ausgang, spezialisiert. gotomaxx bietet benutzerfreundliche und schnell implementierbare Softwarelösungen, die Unternehmen dabei unterstützen, Zeit und Ressourcen zu sparen.

„Unsere Softwarelösungen ermöglichen eine automatisierte Verarbeitung von Rechnungen, reduzieren Fehler und senken die Verwaltungskosten erheblich“, erklärt Corinna Müller, Marketingleiterin bei gotomaxx. „Darüber hinaus fördern sie die Digitalisierung im Unternehmen.“

gotomaxx bietet auch persönliche Beratung an, um die E-Rechnungsprozesse im Ein- und Ausgang gemeinsam mit den Kunden zu analysieren und die beste Lösung zu finden. „Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Weg zur Digitalisierung gestalten und Ihr Unternehmen für die Zukunft rüsten!“, sagt Müller abschließend.

Lesen Sie, welche Schritte notwendig sind und wie gotomaxx Unternehmen hilft, die Herausforderungen des sogenannten eRechnungsgesetzes zu lösen.

Für weitere Informationen zur E rechnungspflicht 2025 besuchen Sie unsere Website unter www.gotomaxx.de oder kontaktieren Sie uns direkt.

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Details E Rechnungspflicht 2025:
Alle Unternehmen werden in einem zeitlich gestuften Verfahren gesetzlich verpflichtet, im Geschäftsverkehr untereinander elektronische Rechnungen zu verwenden. Ab 1.1.2025 sind alle Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen und archivieren zu können – eine Neuregelung, die nach BIHK-Einschätzung insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen stellen wird.