e-Rechnungen und die digitale Signatur
e-Rechnungen („elektronische Rechnungen“) müssen, so hat der Gesetzgeber es bestimmt, eine elektronische Signatur enthalten – die s.g. qualifizierte digitale Signatur. Enthält eine PDF e-Rechnung keine digitale Signatur, kann der Empfänger der eRechnung die Vorsteuer nicht geltend machen. Elektronische Rechnungen müssen also, insbesondere im B2B Bereich, immer eine qualifizierte digitale Signatur enthalten, um rechtssicher zu sein. Sonst gilt für PDF eRechnungen: keine digitale Signatur, kein Vorsteuerabzug!
Elektronischer Rechnungsversand inkl. Signatur
gotomaxx PORTAL bietet eine sehr einfache und kostengünstige, automatisierte Möglichkeit zur Einbindung einer digitalen Signatur in PDF eRechnungen an. Das Portal übernimmt den PDF Rechnungsversand und fügt automatisch eine qualifizierte digitale Signatur ein. |