Werden elektronische Rechnungen künftig einfacher? E-Billing Steuervereinfachungsgesetz
Mit dem 1. Juli 2011 trat ein geändertes Umsatzsteuergesetz in Kraft. Es bezieht sich konkret auf den Paragraphen §14, welcher die Rahmenbedingungen für die Übermittlung elektronischer Rechnungen festlegt.
Das geänderte Gesetz bringt für den Rechnungsempfänger die Verpflichtung zu komplexen Prüf- und Dokumentationsprozessen, die sich aus GoSB und GDPdU ergeben und welche die Echtheit und Unversehrtheit einer (elektronischen) Rechnung in Hinblick auf die Steuernummer des Versenders und Zuordnung zu bezogenen Lieferungen und Leistungen gewährleistet. Durch die Hintertür etabliert der Gesetzgeber bei dieser Gelegenheit gleichzeitig eine neue Prüfungsordnung, die eine digitale Sichtung nicht nur bei einer Umsatzsteuerprüfung erlaubt, sondern auch schon bei einer unangemeldeten Umsatzsteuernachschau ermöglicht (vgl. § 27b Abs. 2 UstG und § 147 Abs. 6 AO).
Um alternativ eine Unversehrtheit der Rechnung und eine Echtheit der Herkunft der Rechnung zu gewährleisten, nimmt der Gesetzgeber in der Änderungsverordnung explizit auf zwei andere Verfahren Bezug, die geeignet sind, die geforderten Richtlinien zu erfüllen: §14 Absatz 3 die Punkte 1 und 2, die weiterhin die elektronische Signatur sowie EDI-Verfahren empfehlen.
Als Resümee bleibt zu ziehen: Rechnungssteller geben den Rechnungsempfängern größere Sicherheit bei der Steuerprüfung, wenn diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen wird.
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Hier ist der geänderte Gesetzestext verlinkt.